Neues Schlüsselurteil bestätigt VDB-Justiziar. (Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V.)
Ein noch nicht veröffentlichtes Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Niedersachsen in Lüneburg,
das unserem VDB-Justiziar, Rechtsanwalt Christian Teppe vorliegt, rückt das berühmte OVG-Münster-Urteil
zur Schlüsselaufbewahrung vom Sommer vergangenen Jahres zurecht. Münster hat seine Kompetenzen
überschritten, so die Kurzfassung. Gesetze und Verordnungen werden vom Gesetzgeber und vom
Verordnungsgeber erlassen und nicht von Gerichten. So ist das.
Den Bericht davon finden Sie hier
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