Baden-Württembergische Schießsportverbände wenden sich in einem offenen Brief an den Innenminister von Baden-Württemberg, Thomas Strobl.

Grund dazu ist die Ausführungsbestimmung des Waffengesetzes §14 Abs.5 in Baden-Württemberg.

Diese führt dazu, dass einzelne Behörden unterschiedlicher Bundesländer einen Schießnachweis für jede in Besitz befindliche Waffe oberhalb des Grundkontingentes fordern. Einen solchen Schießnachweis für sämtliche Waffen oberhalb des Grundkontingentes zu erbringen, ist teilweise aus zeitlichen sowie auch rein faktischen Gründen den Sportschützinnen und Sportschützen nicht möglich, was zum Einzug der Waffe/n führen kann.

Das Schreiben dazu finden Sie hier