Der Verband Deutscher Büchsenmacher und Waffenfachhändler e.V. veröffentlicht in seinem aktuellen News Letter 

Neues zum Nachweis des waffenrechtlichen Bedürfnisses

Das Innenministerium des Landes Baden-Württemberg hat seinen Waffenbehörden sogenannte Vollzugshinweise zu § 14 Abs. 5 WaffG an die Hand gegeben. Konkret geht es zum Beispiel darum, welche Nachweise ein Sportschütze erbringen muss, um das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses zu belegen, wenn er eine neue Waffe oder Munition kaufen möchte.